AGB Levitin Reisen
AGB Levitin Reisen /Inter Kon Travel Service GmbH
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InterKon Travel Service GmbH. / Levitin Reisen
Reisebedingungen.
1. ABSCHLUß DES REISEVERTRAGES.
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen
werden kann, bietet der Kunde der Reisebüro „InterKon Travel Service
GmbH“ (im folgenden InterKon) den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich
an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmern haftet der Anmelder
neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine
eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt
mit der Annahme durch InterKon zustande. Der Kunde erhält mit oder
unverzüglich nach Vertragsabschluß eine schriftliche Reisebestätigung.
2. BEZAHLUNG.
Nach Abschluß des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises, höchstens EUR
250,00 Zug im Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinn des §
651 k BGB zu zahlen. Die Restzahlung wird gegen Aushändigung der
Reiseunterlagen in bar fällig, jedoch nicht früher als 14 Tage vor Reiseantritt. Der
Reisepreis darf vor Reiseende nur dann verlangt werden, wenn InterKon einen
Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt hat. InterKon
hat sich entsprechend versichert. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich
vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen
Sicherungsschein erhalten hat, wird InterKon von der Leistungspflicht frei und
kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser
nicht ein recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
3. LEISTUNGEN / PREISE.
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich
grundsätzlich nach den Angaben im Reiseprospekt von InterKon und den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Beschreibungen in nicht von
InterKon herausgegebenen Orts- oder Hotelangaben, die der Kunde eventuell
vom einbuchtenden Reisebüro zusätzlich erhält, werden nicht Gegenstand des
Reisevertrages. Die allgemeinen Hinweise in den Reisekatalogen von IhterKon
zu den Reisezielen, zu Einreisebestimmungen, zu Hotels und Beförderungsmitteln
und zur Preisberechnung gelten auch für Zusatzangebote von Interkon, die
außerhalb der Hauptprospekte erfolgen.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNG.
Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig
werden und von Interkon nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigt wird. IhterKon ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluß des
Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten,
oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise gelten Wechselkurse Rechnung getragen
wird und wenn zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reiseantritt
mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt.
Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises
begründet und setz voraus, daß InterKon die Berechnung des neuen Reisepreises
so aufschlüsseln, daß die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann. Bei
einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag
zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn InterKon in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus dem InterKon-Angebot zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise
unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung InterKon gegenüber geltend
zu machen. Letztes gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch
InterKon.
5. RÜCKTRITT UND UMBUCHUNG DURCH DEN KUNDEN, ERSATZPERSON.
Läßt sich der Kunde vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen, wird ein
Bearbeitungsentgelt von 15,00 EUR pro Person erhoben. Umbuchungswünsche
des Kunden (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft und Reiseziel) werden bis
einschließlich 23. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein
Bearbeitungsentgelt von 15,00 EUR pro Person berücksichtigt.
Ab dem 22 Tag vor Reiseantritt können Umbuchungswünsche des Kunden nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden.
Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Reisevertrag so kann InterKon pauschalierte
Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und seine Aufwendungen verlangen.
Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:
Bei Reisen von InterKon :
- bis 22. Tag vor Reiseantritt 10%, mindestens aber EUR 25,-,
- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 25%, mindestens aber EUR 25,-,
- ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 40%,
- ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 50%,
- bis 1. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises je Teilnehmer.
Bei allen anderen Busreisen sowie Schiff- und Flugreisen:
gelten unterschiedliche Rücktrittbedingungen.
InterKon kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten
vereinbart geltend machen, wenn InterKon hierfür den Nachweis führt. Macht der
Kunde geltend, daß InterKon ein geringerer Schaden als in den pauschalierten
Rücktrittkosten vereinbart entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.
InterKon empfiehlt dringend den Abschluß einer solchen Versicherung bei
Buchung der Reise.
6. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER.
InterKon kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter in einem solchen Fall, so
behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muß sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
6.2. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, daß die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird,
hat dem Kunden rechtzeitig vor Reisebeginn zuzugeben. Der Kunde erhält
dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
7. GEWÄHRLEISTUNG. HAFTUNG. OBLIEGENHEITEN.
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so richtet sich die Haftung
von InterKon nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe
verlangen, die InterKon verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
InterKon kann Abhilfe in der Weise schaffen, daß eine gleichwertige
Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der
Reisemangel nicht bewußt wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die
Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.
Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den
Mangel zunächst unverzüglich beim Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur
sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe,
hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung von
InterKon, die in den Reiseunterlagen genannt ist, anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn
dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist.
Unterläßt der Kunde die Rüge des Mangelsschuldhaft, ist er mit Minderungs- und
vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.
Ein Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels,
der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn InterKon keine
zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde InterKon hierfür eine
angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die
Abhilfe unmöglich ist, von InterKon verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8. ANMELDUNG VON ANSPRÜCHEN. VERJÄHRUNG.
Will der Kunde InterKon auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher
Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung
des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise in Anspruch nehmen, so hat er
diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegenüber InterKon Travel Service GmbH, Kaiserstr.
56, 60329 Frankfurt am Main, anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder
andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von
Anspruchmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die
Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden. Ansprüche der
Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von
sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so
ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die
Ansprüche schriftlich zurückweist.
9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG.
Die vertragliche Haftung von InterKon für Schäden, die nicht körperliche
Schäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit
InterKon für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
InterKon empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluß einer Reiseunfallund
Reisegepäckversicherung.
10. PAß-, EINREISE- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN.
InterKon informiert die Kunden in der Reiseprospekten über die jeweils
geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland und die zu
beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten.
Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 01.08.99 und gelten für
alle Reisen mit dem Veranstalter:
InterKon Travel Service GmbH
Kaiserstr. 56
60329 Frankfurt am Main
Deutschland (Germany)
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